Vergleichbare Angebote
Kontaktdaten, Ware, Defekt, Reparatur, Preis, Dauer und Zusatzleistungen folgen einer klaren Struktur.
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Eine einheitliche Darstellung von Preis, Dauer und Bedingungen eines Reparaturangebots
Kontaktdaten, Ware, Defekt, Reparatur, Preis, Dauer und Zusatzleistungen folgen einer klaren Struktur.
Die angegebenen Bedingungen bleiben 30 Kalendertage unverändert, sofern keine längere Frist vereinbart wird.
Das PDF kann gespeichert, per E-Mail versandt oder ausgedruckt werden.
Beschluss, Inkrafttreten und nationale Anwendung fallen auf verschiedene Termine
Parlament und Rat beschlossen die Richtlinie (EU) 2024/1799.
Die Richtlinie trat zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ab diesem Tag müssen die nationalen Umsetzungsvorschriften angewandt werden.
Praktische Reihenfolge für Reparaturbetriebe
Name, Anschrift, Telefon und E-Mail eintragen. Wiederkehrende Daten können lokal gespeichert werden.
Ware, Modell und bei Bedarf Seriennummer oder IMEI sowie Defekt und Reparaturmaßnahme nennen.
Gesamtpreis oder Berechnungsmethode und verbindlichen Höchstpreis eintragen.
PDF vor Vertragsschluss prüfen, herunterladen und dem Verbraucher bereitstellen.
Ist der Endpreis bekannt, wird der Gesamtbetrag eingetragen. Andernfalls sind Berechnungsmethode und Höchstpreis anzugeben. Zusatzleistungen werden getrennt ausgewiesen.
Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
Zum Beispiel Arbeitsstunden × Stundensatz + Ersatzteile.
Maximalbetrag, den das Angebot nicht überschreitet.
Antworten zu ERIF, Gültigkeit, Preis, PDF und Datenschutz
Das Europäische Formular für Reparaturinformationen – auch als ERIF, EU-Reparaturformular oder Reparaturangebot-PDF gesucht – ist die standardisierte Vorlage aus Anhang I der Richtlinie (EU) 2024/1799. Es erleichtert Verbrauchern den Vergleich von Reparaturangeboten.
Erfasst werden Reparaturbetrieb, Ware, Defekt, vorgeschlagene Reparatur, Preis oder Berechnungsmethode mit Höchstpreis, Dauer, Ersatzware, Übergabeort und Zusatzleistungen. Das Formular ist eine vorvertragliche Information und kein universeller Reparaturvertrag.
Die Richtlinie ist seit 30. Juli 2024 in Kraft; nationale Regeln sind ab 31. Juli 2026 anzuwenden. Der Deutsche Bundestag beriet 2026 den Regierungsentwurf zur Umsetzung. Für die praktische Verwendung ist der jeweils aktuelle deutsche Rechtsstand maßgeblich.
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